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Museum Marta Herford gGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 01.07.2025

 

Inhalt:

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten, Tickets für Führungen und Veranstaltungen sowie den Erwerb von sonstigen Produkten

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Event-AGB)

C. Hausordnung

 

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten, Tickets für Führungen und Veranstaltungen sowie den Erwerb von sonstigen Produkten

Nachfolgende Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für den Kauf von Eintrittskarten für Museum und Ausstellungen, Tickets für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Führungen und anderen Veranstaltungen (im Folgenden: Tickets) sowie den Erwerb von Merchandise-Produkten, Repliken, Veröffentlichungen und Ähnlichem (im Folgenden: sonstige/gegenständliche Produkte) online, per Mail, telefonisch und an der Museumskasse (zu den Vertriebswegen der einzelnen Produktarten s. Ziff. I). Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung.

I. Vertriebswege der einzelnen Produktgruppen und produktgruppenspezifische Regelungen

  1. Eintrittskarten und Tickets für öffentliche Führungen

Eintrittskarten und Tickets für öffentliche Führungen sind online oder an der Museumskasse erhältlich.

 

  1. Tickets für private Führungen und Workshops

Tickets für private Führungen und Workshops bedürfen einer Terminabsprache per E-Mail oder Telefon. Die Bezahlung erfolgt an der Museumskasse (in Bar oder per Kartenzahlung) oder zeitversetzt per Rechnung.

 

  1. Publikationen, Merchandise, sonstige gegenständliche Produkte

Publikationen, Merchandise und sonstige gegenständliche Produkte können online, per Mail oder an der Museumskasse erworben werden.

 

II. Vertragsschluss

 

  1. Allgemeines

Das Vertragsverhältnis beim Kauf der Produkte kommt zwischen der Marta gGmbH und dem Besteller oder der Bestellerin (im Folgenden: Kund*in) zustande.

 

  1. Online-Kauf, Kauf per Mail und Kauf per Telefon
  2. a) Mit dem Anklicken des Feldes „kostenpflichtig bestellen“ auf der Website des Museums Marta unterbreitet der Kunde bzw. die Kundin der Marta gGmbH das Angebot zum Abschluss eines Vertrages und bestätigt, dass er oder sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Annahme des Angebots erfolgt mit der Übersendung einer Bestätigung per E-Mail. Die Buchung ist damit verbindlich, eine Stornierung nur nach Maßgabe nachstehender Bedingungen möglich.
  3. b) Beim Kauf per Mail unterbreitet der Kunde das Angebot in Textform, beim Kauf per Telefon fernmündlich. Im Übrigen gelten lit. a) S. 2f.

 

III. Preise und Zahlung

 

  1. Allgemeines

Die angebotenen Preise für Tickets und andere Produkte verstehen sich als Brutto-Preise, also inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. zzgl. Versandkosten.

 

  1. Online-Kauf, Kauf per Mail und Kauf per Telefon

Die Zahlung erfolgt beim Online-Kauf als Vorauszahlung durch den Kunden oder die Kundin per Paypal oder Kreditkarte. Beim Kauf per Telefon oder per E-Mail erfolgt die Zahlung als Vorauszahlung per Überweisung. Auf Wunsch kann nachträglich eine Rechnung zugesandt werden. 

 

IV. Versand

 

  1. Tickets

Der Versand von online bestellten Tickets erfolgt als PDF per E-Mail an die von dem Kunden oder der Kundin angegebene Adresse. Die Tickets sind von der Kundin oder dem Kunden auszudrucken und im Museum vorzulegen oder in digitaler Form auf dem Display eines Smartphones oder Tablets vorzuzeigen. Ein Einlass erfolgt nur bei Vorlage mit vollständigem und lesbarem Barcode oder QR-Code.

 

  1. Gegenständliche Produkte
  2. a) Die Lieferung gegenständlicher Produkte erfolgt durch Versanddienstleister, z.B. DHL, UPS, usw. Die Lieferzeit beträgt ca. 5-7 Werktage innerhalb Deutschlands. Außerhalb Deutschlands kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.
  3. b) Bei Bestellung mehrerer Produkte, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, wird die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versandt, ohne dass den Kunden*innen hierfür Mehrkosten entstehen; maßgeblich ist die beim jeweiligen Artikel angegebene Lieferzeit.
  4. c) Geliefert wird weltweit.
  5. d) Bei Zahlung per Vorkasse wird die Ware nach Zahlungseingang versandt. Somit beginnt die Lieferfrist ebenfalls mit Zahlungseingang.
  6. e) Sollte ein Artikel nach dem Kauf nicht auf Lager sein, wird die Kundin bzw. der Kunde schnellstmöglich unter Nennung eines voraussichtlichen Liefertermins bzw. Vorschlag eines vergleichbaren Produktes informiert. Kommt eine Einigung auf dieser Grundlage nicht zustande, erhält der Kunde bzw. die Kundin den Kaufpreis zurückerstattet.
  7. f) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Museums.
  8. g) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden bzw. die Kundin über. Auch beim digitalen Kauf trägt die Kundin bzw. der Kunde das Versandrisiko und ist dafür verantwortlich, eine gültige Adresse anzugeben, an die die Ware versandt werden kann.

 

V. Widerruf/Stornierung/Rückgabe durch Kund*innen

  1. Eine Stornierung oder Rückgabe der Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur für online, per Mail oder telefonisch durch Verbraucher*innen erworbene Produkte gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Ausgenommen hiervon sind Verträge
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin zugeschnitten sind,
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Einzelheiten hierzu finden sich in der unter Ziff. IX angefügten „Widerrufsbelehrung" der Marta gGmbH.

 

  1. Unabhängig davon können gebuchte Tickets für Führungen und Veranstaltungen storniert werden, sofern der Brutto-Preis für das einzelne Ticket 8 Euro übersteigt. Die Stornierung ist bis zu 6 Werktage vor Beginn kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 2 Werktagen vor Beginn sind 80% des Preises zu bezahlen.

Voraussetzung ist, dass die Stornierung fristgerecht per E-Mail an shop@marta-herford.de eingegangen ist. Im Falle von online-Buchungen muss zudem eine fristgemäße Nachricht an den Zahlungsanbieter bzw. die Zahlungsanbieterin erfolgt sein. Die Kundin bzw. den Kunden trifft in beiden Fällen die Nachweispflicht für den rechtzeitigen Eingang.

Ab einem Werktag vor Beginn der Veranstaltung ist kein Storno mehr möglich und es wird der volle Rechnungsbetrag fällig, ebenso bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin. Eine Stornierung einzelner Leistungen eines Angebots ist grundsätzlich nicht möglich.

 

VI. Haftung und Erstattung der Ticketpreise

  1. Die Marta gGmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung. Im Übrigen haftet die Marta gGmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für einen Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von der Marta gGmbH nicht zu vertretender Umstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Die Marta gGmbH behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl Veranstaltungen bis zu drei Werktage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall werden die Kosten der Tickets erstattet.
  4. Eine Verschiebung der Termine für öffentliche Veranstaltungen oder Gruppenführungen um bis zu 30 Minuten gegenüber dem Angebot berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.

 

VII. Datenschutz

  1. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses bei Kauf über den Onlineshop, per Mail und per Telefon werden für die Dauer der Vertragsbeziehung Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden oder der Kundin gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert und genutzt. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befasste Marta gGmbH und die damit beauftragten und auf den sorgfältigen Umgang mit diesen Daten eigens verpflichteten Dienstleistungsunternehmen ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff. Über Änderungen dieser Daten unterrichten die Kund*innen umgehend die Marta gGmbH.
  2. Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Kundin bzw. des Kunden können Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch in eine allgemeine Adressen-Datei der Marta gGmbH übernommen werden, die der Besucherbetreuung und -information dient.

 

 

VIII. Schlussklauseln

Die Marta gGmbH behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits gekaufte Produkte gelten solche Änderungen nicht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Herford. Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Herford.

 

XI. Widerrufsbelehrung nach Ziff. V:

 

  1. Widerrufsrecht
  2. a) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

  1. b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter oder eine von Ihnen benannte Dritte, der bzw. die nicht der Beförderer*in ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

  1. c) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Marta Herford gGmbH, Goebenstraße 2–10, 32052 Herford, E-Mail: shop@marta-herford.de, Fax: +49-5221-994430-23, Tel: +49-5221-994430-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

  1. d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

  1. Folgen des Widerrufs
  2. a) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

  1. b) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

  1. c) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 


 

  1. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

 

„An

Marta Herford gGmbH

Goebenstraße 2–10

 32052 Herford

Email: shop@marta-herford.de

Fax: +49-5221-994430-23

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name der Verbraucher*in/nen

 

Anschrift der Verbraucher*in/nen

 

Unterschrift der Verbraucher*in/nen (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum“

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Stand: 01. Juli 2025

 

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B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Event-AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung folgender Räume der Marta gGmbH (im Folgenden: Museum) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Konzerten etc.:
  2. a) Konferenzräume,
  3. b) Marta-Lobby,
  4. c) Marta-Forum,
  5. d) Marta-Public-Street.

 

  1. Soweit sich eine geplante Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bzw. die Art der geplanten Nutzung nicht bereits aus der Buchungsanfrage ergibt, bedürfen diese sowie folgende Nutzungsvarianten der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Museums:

  2. a) Kunstausstellungen im Marta-Forum
  3. b) Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen
  4. c) Vorstellungsgespräche.

 

  1. Die Nutzung der Räumlichkeiten durch politische Parteien und deren satzungsmäßige Gliederungen, auch soweit sie als eigenständigen juristischen Personen organisiert sind, ist ausgeschlossen. Eine Nutzung im Sinne von S.1 liegt vor, wenn eine politische Partei oder eine ihrer Gliederungen nach S. 1 im Innenverhältnis als Vertragspartner auftritt oder im Außenverhältnis als Veranstalter oder anderweitig in Erscheinung tritt.

 

  1. Von diesen AGBs abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Museum ausdrücklich in Textform anerkannt.

 

  1. Vertragsbestandteil wird neben diesen AGBs die unter C. angefügte Hausordnung des Museums.

 

II. Vertragsabschluss, -partner*innen

  1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch Annahme des vom Museum abgegebenen Angebots durch den Besteller oder die Bestellerin in Textform zustande. Parteien dieses Vertrages sind das Museum und der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin.
  2. Möchte die Bestellerin oder der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen eines/r Dritten abschließen, so hat er/sie im Rahmen der Buchungsanfrage Name und Anschrift sowie ggf. weitere Kontaktdaten des/r Dritten anzugeben. Nur bei Vorliegen dieser Informationen erfolgt ein Angebot des Museums.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Museum ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.
  2. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Museums zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Museums gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinaus haftet die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmenden veranlassten Kosten.
  3. Rechnungen des Museums sind binnen 10 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Vertragspartner*innen kommen spätestens in Verzug, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leisten; dies gilt gegenüber Vertragspartner*innen, die Verbraucher*innen sind, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Museum eine Mahngebühr erheben.
  4. Das Museum ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  5. Ferner kann das Museum von der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden (s. Ziff. X) die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Museum berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Abs. 4 und 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Museums aufrechnen.

 

IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

  1. Das Museum räumt den Vertragspartner*innen ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
  2. a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin hat das Museum Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  3. b) Das Museum hat die Wahl, statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.

Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung 50% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie etwaige weitere Leistungen im Sinne von Ziff. III Abs. 2, anschließend 100%. Für Leistungen nach Ziff. VIII Abs. 1 gelten die Storno-Bedingungen der oder der Dritten. Dem Vertragspartner oder der Vertragspartnerin steht der Nachweis frei, dass dem Museum kein Schaden oder der dem Museum entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale

  1. Hat das Museum dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Museum keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Museum. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin muss den Rücktritt in Textform erklären.

 

V. Rücktritt des Museums

  1. Sofern der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Museum ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste oder Kund*innen nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin auf Rückfrage des Museums auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 2 nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 4, 5 oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Museum gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Museum ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Museum berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Museum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder der Veranstalterin oder Zwecks, gebucht werden;
  • das Museum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Museums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Museums zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Abs. 2 oder 3 vorliegt
  • das Museum von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin fällige Forderungen des Museums nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Museums gefährdet erscheinen;
  • die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner über ihr/sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
  1. Das Museum hat den Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
  2. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts des Museums entsteht kein Anspruch der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners auf Schadensersatz.
  3. Das Museum ist auch während der Veranstaltung zum Abbruch dieser berechtigt, wenn bei der Durchführung Gefahr entsteht für:

- Leib und Leben der anwesenden Personen

- das Gebäude

- die Sicherheit der Exponate.

 

 VI. Änderungen der Zahl der Teilnehmenden und der Veranstaltungszeit

  1. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin ist verpflichtet, dem Museum bei Bestellung die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmenden muss dem Museum spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Erhöhung der Zahl der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung des Museums. Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn durch die höhere Zahl der Teilnehmenden gegen brandschutz- und andere rechtliche Vorschriften verstoßen würde und ein Ausweichen auf andere Räume nach Abs. 3 nicht in Betracht kommt.
  2. Bei der Berechnung für Leistungen, die das Museum nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt, wird bei einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Zahl der Teilnehmenden die tatsächliche Zahl der Personen berücksichtigt.
  3. Bei Abweichen der tatsächlichen Zahl der Teilnehmenden von der bei Auftragserteilung angegebenen ist das Museum berechtigt, die Preise neu festzusetzen und die Veranstaltung in andere als die gebuchten Räume zu verlegen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin unzumutbar ist.
  4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Museums in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Museum zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Museum hat die Verschiebung zu vertreten.

 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken und Catering

Das Mitbringen von Speisen und Getränken oder die Beauftragung eines Caterers ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich mit dem Museum abzusprechen.

 

VIII. Abwicklung der Veranstaltung

  1. Soweit das Museum für den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin. Letztere*r haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er/sie stellt das Museum von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten durch Vertragspartner*innen oder Veranstalter*innen unter Nutzung des Stromnetzes des Museums bedarf dessen vorheriger Einwilligung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Museums gehen zu Lasten des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin, soweit das Museum diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Museum pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung des Museums berechtigt, eigene telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Museum eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Störungen an vom Museum zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf unverzügliche Rüge der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners, soweit möglich, umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Museum diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  5. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm/ihr obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z.B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
  6. Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
  7. Vertragspartner*innen dürfen Namen und Markenzeichen des Museums im Rahmen der Bewerbung seiner/ihrer Veranstaltung nur nach vorheriger Zustimmung des Museums nutzen. Das Museum stellt ihnen zu diesem Zweck nach Bedarf Bilddateien (Logo Marta Herford, Wegbeschreibungen, Ansichten des Gebäudes u.a.) zur Verfügung. Alle Druckerzeugnisse sind dem Museum vor der Veranstaltung zur Genehmigung vorzulegen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Ziffer 7 behält sich das Museum vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,- Euro in Ansatz zu bringen.
  8. Sämtliche vom Vertragspartner bzw. von der Vertragspartnerin mitgebrachte Materialien, z. B. Tische, Fahnen, Dekorationen, müssen vor Veranstaltungsbeginn vom Museum genehmigt werden.

 

 IX. Mitgebrachte Gegenstände

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin in den Veranstaltungsräumen bzw. im Museum. Das Museum übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Museums. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Museum ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Museum berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Museum abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Museum auf Kosten der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners entfernen lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann das Museum die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Museum der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch Vertragspartner*innen oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin entsorgt werden. Sollte im Rahmen der Veranstaltung Verpackungsmaterial im Museum zurücklassen werden, ist das Museum zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin berechtigt.

 

X. Haftung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin

Der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin haftet für alle Schäden an Personen, Gebäude oder Inventar sowie am Museumsbetrieb, die durch Veranstaltungsteilnehmende bzw. Veranstaltungsbesucher*innen, Mitarbeitende, sonstige Dritte aus seinem bzw. ihrem Bereich oder ihn bzw. sie selbst oder seine gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen verursacht werden.

 

XI. Haftung des Museums, Verjährung

  1. 1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Museums auftreten, wird sich das Museum auf unverzügliche Rüge der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin es schuldhaft, einen Mangel dem Museum anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Das Museum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Museums und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XI Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten des Museums, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder seiner Erfüllungsgehilf*innen verursacht sind, haftet das Museum nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners bzw. einer Vertragspartnerin gegen Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilf*innen des Museums.
  5. Soweit der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Museumgarage oder auf einem Museumparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Museums. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Museumgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Museum nicht, soweit das Museum nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilf*innen des Museums. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Museumgrundstücks gegenüber dem Museum geltend gemacht werden.
  6. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem er oder sie Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Museums, eines gesetzlichen Vertreters bzw. Vertreterin oder Erfüllungsgehilf*innen des Museums beruhen.

 

XII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Museums.
  2. Gerichtsstand – wenn der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin des Museums Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – ist der Sitz des Museums. Sofern die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner des Museums keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Museums. Das Museum ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin anhängig zu machen. Das Museum ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 01. Juli 2025

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C. Hausordnung

Herzlich willkommen im Museum Marta Herford!

Wir möchten, dass der Aufenthalt im Museum Marta Herford so angenehm wie möglich für Sie wird. Etwas gegenseitige Rücksichtnahme und ein paar einfache Grundregeln sind dafür die besten Voraussetzungen. Deshalb möchten wir Sie kurz mit unserer Hausordnung vertraut machen:

 

Garderobe und Gepäck

Taschen und Rucksäcke sowie Wanderstöcke und Regenschirme dürfen Sie aus Sicherheitsgründen leider nicht mit in die Ausstellung nehmen. Dasselbe gilt für Kleidungsstücke, die Sie gerade nicht tragen, sondern z.B. über den Arm, der Schulter oder in der Hand mit sich führen. Es stehen Ihnen dafür eine Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Für die Garderobe und den Inhalt der Fächer wird keine Haftung übernommen.

Medizinisch begründete Gehhilfen sind ausgenommen; Eltern mit Kleinkindern können nach Rücksprache mit dem Museumspersonal Taschen bzw. Rucksäcke mit in die Ausstellung nehmen.

 

Verhalten in den Ausstellungsräumen

  1. In allen Räumen des Museums Marta Herford besteht Rauchverbot. Auch Feuer ist untersagt.
  2. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen und im Shopbereich nicht gestattet, bei medizinisch begründeten Notwendigkeiten sprechen Sie gerne unser Museumspersonal an.
  3. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet. Kinderwagen und Rollstühle sind davon ausgenommen.
  4. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungen mitgenommen werden. Davon ausgenommen sind Assistenzhunde und Blindenführhunde als Begleitung für Menschen mit Behinderung.
  5. Mit Rücksicht auf andere Besucher*innen bitten wir darum, das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu unterlassen und Mobiltelefone auf lautlos zu stellen.
  6. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln
  7. Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet. Davon ausgenommen sind nur Werke, die eindeutig gekennzeichnet sind bzw. bei denen ausdrücklich auf eine Interaktionsmöglichkeit hingewiesen wird.
  8. Während des Aufenthalts haben Eltern, Lehrer*innen sowie Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsstücke und Besucher*innen nicht gefährdet wird.
  9. Die Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

 

Fotografieren und Filmen

Foto- und Filmaufnahmen sind in den Ausstellungsräumen nur für private Zwecke und ohne Blitz und Stativ gestattet. Gewerbliche oder redaktionelle Foto- und Filmaufnahmen innerhalb des Museums bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch das Museum Marta Herford.

Die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen, auch im Internet bzw. auf social media, ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Auch eine Bildverfremdung entbindet nicht von der schriftlichen Genehmigungspflicht durch das Museum Marta Herford.

 

Besucherservice

Unser Besucherservice trägt dafür Sorge, dass diese Hausordnung eingehalten wird. Bitte befolgen Sie stets seine Anweisungen.

Bei Weigerung, die Hausordnung zu beachten oder Anweisungen des Besucherservices zu befolgen, können die betreffenden Personen des Hauses verwiesen werden.

 

Ihr Museum Marta Herford

Stand: 01. Juli 2025